Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben – mit Ihrer Unterschrift Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Verkäufer nicht anerkannt, es die denn, der Verkäufer erteilt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Wertsicherungsklausel

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.  Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.  Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.

oder

Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.

oder

Der Kaufpreis ist binnen … Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

oder

Der Kaufpreis ist als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in Höhe von … %, der Restbetrag spätestens bei Lieferung zu bezahlen, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

7. Einseitige Leistungsänderung

…..

8. Maßschneiderei

8.1  Die Kleider werden nicht maschinell, sondern von der Hand gefertigt. Daher kann es im Zuge von Maßschneiderungen zu Abweichungen von bis zu 2,5 cm von den aufgenommenen Maßen kommen; daran anschließende weitere Änderungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risko vor.
8.2 Änderungen nach erfolgter Maßaufnahme sowie während der Anfertigung der Kleider erfolgte Änderungen, die aus der Bestellersphäre stammen, können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, die Produktion des Kleides hat noch nicht begonnen; diesfalls ist der infolge dieser Änderungen erforderliche Mehraufwand von Bestellerseite zu übernehmen.

9. Standardgrößen

9.1  Die Kleider werden nicht maschinell, sondern von Hand gefertigt werden, daher kann es zu Abweichungen von der Maßtabelle von bis zu ca. 2,5 cm (auf allen Seiten) kommen.
9.2  Auch wenn Kleider der Maßtabelle entsprechen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Bestellerseite Änderungen (Sitzoptimierung) erforderlich werden; diese Änderungen sind von Bestellerseite auf eigenes Risiko und eigene Kosten vorzunehmen.
9.3 Allenfalls erforderliche Änderungen, die aus der Bestellersphäre stammen, wie etwa Gewichtsveränderungen udgl, sind von Bestellerseite auf eigene Kosten und eigenes Risko zu übernehmen.
9.4  Änderungen bei Standardgrößen werden nicht übernommen, es sei denn, es handelt sich um Produktionsfehler.
9.5  Leichte Farbabweichungen können vorkommen; diese begründen keine Ansprüche der Bestellerseite.
9.6  Nachträgliche Änderungswünsche der Bestellerseite können nicht berücksichtigt werden, da von Auftragnehmerseite keine Schneiderleistungen zur Verfügung gestellt werden.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

11. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstandvereinbarung

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

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